Fördermaßnahmen
Bildungsgutschein
Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine aushändigen, wenn der Arbeitsvermittler/die Arbeitsvermittlerin zuvor festgestellt hat, dass der Arbeitslose oder Arbeitsuchende eine Weiterbildung braucht, um eine neue Stelle zu finden, und wenn die Förderungsvoraussetzungen für das Bildungsangebot vorliegen.
Auf dem Bildungsgutschein ist das so genannte das Bildungsziel aufgedruckt (z.B. Schweißerlehrgang; Wirtschaftsenglisch Stufe B1), ferner die maximale Kursdauer, dann der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss. Innerhalb dieser Frist – maximal drei Monate – muss der Kunde diesen Bildungsgutschein einlösen. Das heißt: Er sucht sich eine passende Weiterbildungsmaßnahme bei einem Bildungsanbieter, der für solche Maßnahmen eine Zulassung besitzt. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Voraussetzungen
Wann fördert die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung? Grundsätzlich muss sich er Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende bei seiner Agentur für Arbeit beraten lassen. Nur wenn der Arbeitsvermittler eine Weiterbildung befürwortet, zahlt die Arbeitsagentur die Weiterbildungskosten und ggf. auch Fahrtkosten.
Die Teilnahme muss notwendig sein, damit der Arbeitslose eine neue Stelle findet bzw. damit bei einem Arbeitnehmer die bereits drohende Arbeitslosigkeit noch abgewendet wird. Hat der Arbeitslose keinen Berufsabschluss, wird die Notwendigkeit bereits aufgrund des fehlenden Abschlusses anerkannt.
Die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob z.B. die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B. Probearbeit in einem Unternehmen; der Fachbegriff lautet hier „betriebliche Trainingsmaßnahme“) erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Stelle finden kann.
Der Antragsteller muss in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre gearbeitet haben.
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung für den Arbeitnehmer wie auch für den Bildungsanbieter, dass die Agentur für Arbeit die Teilnehmergebühr und ggf. auch Fahrtkosten übernimmt.
Einlösen des Bildungsgutscheins
Der Arbeitssuchende, der von der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein erhalten hat, muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Weiterbildung beginnen, sonst verfällt der Gutschein.
Achten Sie darauf, dass die Bildungsmaßnahme nach „AZWV“ zertifiziert ist. Der Bildungsanbieter informiert Sie darüber. Kurse, die nicht AZWV-zertifiziert sind, kann man mit dem Bildungsgutschein nicht besuchen.
Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET.















