Berufliche Qualifizierung


Aufstiegsstipendium

Finanzielle Förderung für beruflich Qualifizierte, die studieren wollen.

Die Kultusministerkonferenz hat im März 2009 beschlossen, dass Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Fachwirte, Fachkaufleute etc.) künftig jedes Fach ihrer Wahl studieren können. Damit sind die Teilnehmer/-innen vieler IHK-Aufstiegsfortbildungen direkt für ein Studium qualifiziert. Besonders attraktiv wird das Studium durch ein Aufstiegsstipendium, das speziell für diese Zielgruppe geschaffen wurde.

Ab 1. Dezember 2009 läuft die Bewerbungsrunde für 2010. Interessierte können sich online unter www.aufstiegsstipendien.de um ein Stipendium bewerben. Betreut wird das Programm von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) in Bonn.

Gefördert werden können Personen, die eine Berufsausbildung „besonders erfolgreich“ absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.

Besonders erfolgreich heißt:

  • eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildungsprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 bzw. mit mindestens 87 Punkten
  • oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.

Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. Das Programm sieht keine Altergrenzen vor. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgt online-gestützt.

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Voll- oder Teilzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

  • Für Studierende in Vollzeit beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das 1. Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Ein Vollzeitstudium lässt in der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt deshalb als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

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