Fördermaßnahmen
WeGebAU – Förderung für geringqualifizierte und ältere Beschäftigte plus Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II
Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und. die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
- Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen und nach AZWV zertifiziert.
- Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt (d.h. Sie erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie nicht nur an Ihrem aktuellen Arbeitsplatz einsetzen können).















